Darf man mit einer Frau verheiratet sein die nicht betet

Darf man mit einer Frau verheiratet sein die nicht betet

> **TL;DR:** Ja, die Ehe bleibt gültig, wenn die Frau das Salat (strukturierte rituelle Pflichtgebete, fünfmal täglich) vernachlässigt, solange sie die Pflicht des Gebets anerkennt und Muslimin bleibt [FAT3], [FAT6]. Es ist jedoch eine schwere Sünde, und der Ehemann soll sie sanft zum Gebet unterstützen; wenn sie die Verpflichtung des Gebets leugnet und damit den Glauben verlässt, ist die Ehe unzulässig, da die Ehe mit Nichtmuslimen verboten ist [TAF4]. ## Grundsatz und Begründung - Der Nikah (verbindlicher islamischer Ehevertrag) wird nicht ungültig, nur weil ein Ehepartner über Wochen oder Monate nicht betet; ein erneuter Nikah ist nicht nötig [FAT3]. - Wer das Gebet unterlässt, bleibt Muslim, solange er die Verpflichtung des Gebets nicht leugnet; die bloße Nachlässigkeit macht nicht zu einem Ungläubigen. Daher ist das Verheiratetbleiben mit einer nicht-betenden Frau grundsätzlich erlaubt [FAT6]. - Gleichwohl ist es eine schlechte Wahl, eine Person zu heiraten, die nicht betet; es wird davon abgeraten, weil Religiosität das wichtigste Auswahlkriterium ist und Ehepartner sich gegenseitig im Gehorsam gegenüber Gott stärken sollen [FAT2]. - Leugnet jemand die Pflicht des Salat (und fällt dadurch aus dem Islam), ist eine Ehe mit ihm unzulässig; die Heirat mit Götzendienern ist klar verboten (2:221), was die Unvereinbarkeit einer Ehe mit Nichtmuslimen begründet [TAF4]. Warum ist dieser Grundsatz weise? Ehe ist eine Partnerschaft, die den Weg zu Gehorsam und Rechtschaffenheit erleichtern soll; Mann und Frau sollen einander in der Praxis der Religion helfen und vor Nachlässigkeit schützen [FAT2]. Dazu gehört auch, Frauen nicht vom Moscheebesuch abzuhalten, wenn sie darum bitten, um die Gunst der Gemeinschaftsgebete zu erlangen [HAD5]. Die Norm vereint also zwei Dimensionen: Sie wahrt die Gültigkeit der Ehe trotz Sünde, und sie setzt klare Grenzen bei Glaubensabfall, um den Glauben und die Familie zu schützen [TAF4]. ### Praktische Anwendungsbeispiele - Sanfte, aber klare Ermahnung: Gelegentliches Missfallen zeigen, wenn die Ehefrau das Gebet unterlässt, ist erlaubt und sinnvoll; übermäßiger Druck ist jedoch kontraproduktiv [FAT5]. - Ermöglichen statt verhindern: Wenn sie ins Gotteshaus gehen möchte, darf der Mann sie nicht daran hindern; so kann sie Motivation und Belohnung der Gemeinschaft erfahren [HAD5]. - Alltagshilfen: Feste Gebetszeiten in den Familienkalender eintragen, wudū’-Hilfsmittel bereitlegen (z. B. Gebetsteppich, saubere Kleidung) und gemeinsam Informationen über das korrekte Gebet auffrischen (ohne Bloßstellen) [FAT2]. - Prinzip klären: Wenn die Frau das Gebet vernachlässigt, aber dessen Pflicht anerkennt, bleibt die Ehe bestehen; bestreitet sie die Pflicht, muss ein Gelehrter bzw. ein islamisches Gericht eingeschaltet werden, da eine Ehe mit einer Nichtmuslimin nicht zulässig ist [FAT6], [TAF4]. ### Ethische und soziale Vorteile - Das gemeinsame Bemühen um das Salat stärkt Gewissen, Disziplin und gegenseitige Verantwortung; Ehepartner schützen sich so vor geistiger Erosion und unterstützen einander im Guten [FAT2]. - Die Teilnahme am Gemeindeleben durch Moscheebesuch stärkt Motivation und bringt Verdienst; das Nicht-Hindern ist ausdrücklich angeordnet, um diesen Nutzen nicht zu berauben [HAD5]. ## Abweichende Perspektiven - Es existiert eine bekannte (strenge) Position, die das vorsätzliche Unterlassen des Gebets als Unglauben wertet; in dieser Sicht wäre die Ehe mit einer dauerhaft nicht-betenden Person, die faktisch das Gebet aufgibt, nichtig. Diese Auffassung wird in einigen Lehrinhalten erwähnt; die Mehrheitsmeinung hält jedoch die Person, die die Pflicht anerkennt, trotz Nachlässigkeit für einen schwer Sündigenden, nicht für einen Ungläubigen [YT3]. - Praktische Konsequenz: Bei realem Zweifel, ob die Frau die Pflicht leugnet, ist die Klärung mit einer qualifizierten Instanz unerlässlich; solange sie die Pflicht bejaht, bleibt die Ehe bestehen [FAT6]. Zusammenfassung der Handlungslinie: - Ehe bleibt gültig; nicht-betende Frau bleibt Ehefrau, solange sie die Pflicht des Gebets anerkennt [FAT3], [FAT6]. - Aktiv zur Rückkehr ins Gebet motivieren, Missfallen maßvoll zeigen, und Wege zur Moschee nicht versperren [FAT5], [HAD5]. - Bei Leugnung der Pflicht oder Glaubensabfall: Ehe unzulässig; dann geordnete Klärung nach 2:221 über zuständige Gelehrte/Instanz [TAF4].

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