Ich habe zina mit einer Frau gemacht wie kann ich es korrigieren soll ich sie heiraten
> **TL;DR:** Beende die Sünde sofort mit aufrichtiger Reue (tawba: Reue und Rückkehr zu Allah), brich die illegitime Beziehung ab oder mache sie rechtmäßig durch Nikah (nikah: islamischer Ehevertrag) – aber Heirat ist keine Pflicht; sie ist nur erlaubt, wenn echte Umkehr und Keuschheit folgen [HAD3], [FAT4], [FAT2]. Wenn ihr heiratet, tut es nach echter Reue und ohne eure früheren Sünden offenzulegen; die Ehe ist gültig, und ein erneuter Nikah ist später nicht nötig [FAT5], [FAT9], [FAT6].
## Was ist jetzt rechtlich und richtig?
- Zina (unerlaubter Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe) ist eine schwere Sünde und hat in der Scharia strenge Grenzen und Strafen, was ihre Schwere zeigt [HAD4], [TAF5].
- Umkehr steht immer offen: Es ist ausdrücklich verheißen, dass selbst schwere Sünden – einschließlich Zina – bei aufrichtiger Reue vergeben werden; verzweifle nicht an Allahs Barmherzigkeit [HAD3].
- Darfst du sie heiraten? Ja, die Heirat mit der Person, mit der Zina begangen wurde, ist grundsätzlich zulässig, sofern beide aufrichtig bereuen und ein keusches Leben anstreben [FAT4].
- Es besteht keine Pflicht, die betreffende Person zu heiraten; Fatwas erlauben die Heirat, schreiben sie aber nicht vor, und das Primäre ist die Beendigung der Sünde samt Reue [FAT4], [FAT2].
- Sünden müssen nicht vor dem (künftigen) Ehepartner offenbart werden; die Reue ist zwischen dir und Allah. Das Verheimlichen vergangener Sünden ist zulässig und die Ehe bleibt (oder wird) gültig [FAT6], [FAT7], [FAT9].
- Zentrale Mahnung: “Die (fortgesetzte) Ehe mit aktiven Unzüchtigen” ist verwerflich/verboten beschrieben worden; diese Aussagen wurden teils kontextuell, teils allgemein verstanden, wobei die Umkehr den Makel aufhebt [TAF6], [TAF3].
## Begründung und weise Ordnung
- Die klare Strafandrohung unterstreicht den Schutz von Ehre, Familie und Abstammung; sie dient der Abschreckung und der Reinheit der Gemeinschaft [HAD4], [TAF5].
- Die offene Tür der Reue verhindert hoffnungslose Selbstverurteilung und ermöglicht Neuanfang und Verantwortungsübernahme – das ist ausdrücklich zugesichert [HAD3].
- Die Erlaubnis, zu heiraten (nach Beendigung der Sünde), kanalisert Begehren in eine erlaubte, verantwortliche Form, statt es heimlich weiterzuführen [FAT4], [FAT2].
- Vergangene Sünden zu verschweigen schützt die Ehre, verhindert unnötige Verletzungen und bewahrt die Ehe vor Misstrauen, ohne die Reue zu schmälern [FAT6], [FAT7], [FAT9].
## Moderne, praktische Anwendungsbeispiele
- Wenn du reumütig bist, beende alle intimen Kontakte sofort, bitte um Vergebung, und setze klare Grenzen: kein Treffen allein, keine Nachrichten, die die Begierde nähren [FAT2].
- Wenn ihr beide heiraten wollt, dann priorisiert einen baldigen, korrekten Nikah nach echter Reue; bis dahin wahrt Abstand und meidet jede Nähe, die wieder in Sünde führt [FAT2], [FAT4].
- Wenn du sie nicht heiraten willst, brich respektvoll und endgültig ab, meide Auslöser und Umgebungen, die zu Rückfällen führen, und stärke dich durch geregelte Gottesdienste [FAT2].
- Falls Zwang im Spiel war, bitte die betroffene Person um Vergebung zusätzlich zur Reue vor Allah; bei einvernehmlicher Sünde genügt die Reue vor Allah [FAT3].
- Wenn eine Schwangerschaft aus früherer Zina vorliegt/verdächtig ist, wird in klassischen Berichten die Trennung angeordnet – ein starker Hinweis auf Schutz der Abstammung und Klärung, bevor eine Ehe fortgesetzt/geschlossen wird [TAF9].
- “Illegitime Beziehung beenden oder rechtmäßig machen”: Als praktische Richtlinie, die Reue schützt, wird zusätzlich geraten, die Beziehung entweder ganz zu beenden oder nur durch einen korrekten Nikah fortzusetzen [YT1] (ergänzend, nachrangig zu höheren Quellen).
## Psychologische, soziale und ethische Vorteile
- Aufrichtige Reue entlastet Gewissen und Herz, stoppt die Spirale aus Schuld und Heimlichkeit und ermöglicht einen sauberen Neustart.
- Eine Ehe nach Reue, die Keuschheit wahrt, baut Vertrauen und Verlässlichkeit auf; Schweigen über vergangene Sünden schützt vor unnötigen Verletzungen und fördert Stabilität [FAT6], [FAT9].
- Das Meiden von Auslösern und die Disziplin der Enthaltsamkeit bis zum Nikah stärken Selbstkontrolle und Respekt, was späterer Treue zugutekommt [FAT2].
## Abweichende Perspektiven
- Zu Qur’an 24:3 (“Der Unzüchtige heiratet nur Unzüchtige oder Götzendiener…”) gibt es verschiedene Auslegungen:
- Allgemeines Verbot, eine “aktive Unzüchtige/Unzüchtigen” zu heiraten; dies schützt die Gemeinde und ehrt die Gläubigen [TAF6].
- Spezifische Offenbarungsursache (arme Auswanderer wollten reiche Prostituierte heiraten) bzw. Abrogation/Übersteuerung durch “verheiratet die Ledigen unter euch” (24:32); damit wird der Fokus auf reale Umkehr und Keuschheit gelegt [TAF3], [TAF4].
- Hadith “Der ausgepeitschte Unzüchtige heiratet niemand außer seinesgleichen” wird als Hinweis verstanden, dass vor bestätigter Reue die Ehe mit einer keuschen Partnerin nicht statthaft ist; Reue hebt das Hindernis auf [HAD1].
- Zusammenführung: Reue (tawba) ist der Schlüssel, nach dem die Heirat mit einer keuschen Person zulässig und sinnvoll wird; Fatwas bestätigen die Gültigkeit der Ehe nach Reue und verneinen die Pflicht zur Wiederholung des Nikah [FAT4], [FAT5], [FAT9].
Konkrete Handlungsempfehlung für dich:
1) Sofortige tawba: bereue, unterlasse, fasse den festen Entschluss, nicht zurückzukehren [HAD3], [FAT5].
2) Beende die illegitime Beziehung oder mache sie nur nach echter Reue und realistischer Verantwortung durch Nikah rechtmäßig; Heirat ist erlaubt, aber nicht Pflicht [FAT4], [FAT2].
3) Offenbare deine vergangene Sünde nicht; ein künftiger Nikah bleibt gültig, und ein späterer Reuebeschluss erfordert keinen erneuten Nikah [FAT6], [FAT9], [FAT5].
4) Wenn Zwang/Schaden verursacht wurde, suche zusätzlich die Vergebung der Betroffenen [FAT3].
5) Achte – falls eine Schwangerschaft vermutet wird – auf den Schutz der Abstammung, bevor du heiratest/fortsetzt [TAF9].
